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Öffentliche Ausschreibungen im Sicherheitsdienst gewinnen

Ratgeber · Stand: 17. September 2026

Öffentliche Aufträge für Objektschutz, Empfangsdienst oder Veranstaltungsschutz werden auf festen Vergabeplattformen veröffentlicht, mit klaren Schwellenwerten und einer festen Liste an Nachweisen. Dieser Ratgeber zeigt, wo Sie suchen, was ab 2026 als Schwellenwert gilt und welche Unterlagen ein Angebot tragen.

Wo Ausschreibungen veröffentlicht werden

Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte erscheinen EU-weit im Amtsblatt, elektronisch über TED (Tenders Electronic Daily) und die zugehörigen eForms-Formulare. National bündelt der Bekanntmachungsservice unter oeffentlichevergabe.de sowohl EU-weite als auch rein nationale Bekanntmachungen von Bund, Ländern und Kommunen an einer Stelle.

Für Aufträge des Bundes läuft die Angebotsabgabe über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (evergabe-online.de), kostenlos nutzbar nach einer einmaligen Registrierung. Länder und Kommunen betreiben daneben eigene Vergabeplattformen; welche das im Einzelfall ist, nennt die jeweilige Bekanntmachung.

Schwellenwerte 2026: ab wann EU-weit ausgeschrieben wird

Bewachungs- und Sicherheitsdienste (CPV 79700000-1 bis 79721000-4) stehen in Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU und zählen damit zu den sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen. Für sie liegt der EU-Schwellenwert bei 750.000 Euro netto (Artikel 4 Buchstabe d der Richtlinie). Die niedrigeren Werte, die seit dem 1. Januar 2026 für gewöhnliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge gelten (140.000 Euro bei zentralen Regierungsbehörden, sonst 216.000 Euro, Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152), betreffen reine Bewachungsaufträge deshalb in der Regel nicht. Enthält ein Auftrag weitere Leistungen, etwa Empfang oder Haustechnik, kann die Einordnung anders ausfallen; maßgeblich ist die Bekanntmachung.

Unterhalb des Schwellenwerts gilt nationales Vergaberecht, in der Regel die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) mit einfacheren, aber nicht beliebigen Verfahren. Oberhalb greift die Vergabeverordnung (VgV) mit EU-weiter Bekanntmachungspflicht, für besondere Dienstleistungen mit erleichterten Verfahrensregeln (§ 130 GWB, §§ 64 bis 66 VgV). Maßgeblich für die Einordnung ist der geschätzte Gesamtauftragswert über die Vertragslaufzeit, nicht der Wert eines einzelnen Jahres.

Typisch geforderte Nachweise

Ausschreibungen im Bewachungsgewerbe verlangen regelmäßig dieselbe Grundausstattung an Nachweisen, unabhängig vom konkreten Auftraggeber:

  • Erlaubnis nach § 34a Absatz 1 GewO für den Betrieb
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung mit den Mindestsummen nach § 14 BewachV
  • Eigenerklärungen zu Zuverlässigkeit, Tariftreue und, je nach Bundesland, Mindestlohn
  • Referenzen vergleichbarer Objekte der letzten Jahre
  • Ein objektbezogenes Sicherheitskonzept
  • Häufig, aber nicht immer verpflichtend: eine Zertifizierung nach DIN 77200-1 als Nachweis der eigenen Organisation und Prozesse

Tariftreue- und Landesvergabegesetze

Viele Bundesländer haben eigene Vergabe- oder Tariftreuegesetze. Sie können etwa verlangen, dass Auftragnehmer und ihre Nachunternehmer bestimmte Mindestentgelte zahlen und das schriftlich erklären. Welche Pflichten und Wertgrenzen gelten, unterscheidet sich je Land und ändert sich regelmäßig; verbindlich sind die Vergabeunterlagen der jeweiligen Ausschreibung.

Ob und in welcher Ausgestaltung ein Landesvergabegesetz für einen konkreten Auftrag gilt, hängt vom Bundesland und der Vergabestelle ab und steht in der jeweiligen Vergabeunterlage; eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es dafür nicht.

Sicherheitskonzept und Preisblatt

Den Zuschlag bekommt nicht automatisch das günstigste Angebot, sondern meist das wirtschaftlichste nach einer vorab festgelegten Gewichtung von Preis und Qualität. Das Sicherheitskonzept beschreibt für das konkrete Objekt Personaleinsatz, Kontrollrhythmus, Meldewege und Verhalten in definierten Vorfällen, nicht nur allgemeine Firmenwerbung.

Das Preisblatt folgt meist einer vorgegebenen Struktur der Vergabestelle, mit Stundensätzen getrennt nach Tag, Nacht, Sonn- und Feiertag. Wie sich ein solcher Stundensatz überhaupt kalkulieren lässt, ohne unter die eigenen Kosten zu rutschen, steht im Ratgeber zur Stundensatz-Kalkulation.

Private Auftraggeber: Facility-Management und Hausverwaltungen

Neben öffentlichen Aufträgen läuft ein erheblicher Teil des Geschäfts über private Auftraggeber wie Facility-Management-Dienstleister, Hausverwaltungen oder Center-Betreiber. Hier gilt kein Vergaberecht, sondern freie Verhandlung, oft über Rahmenverträge mit mehreren Objekten und eigenen vertraglichen Nachweispflichten statt gesetzlicher Schwellenwerte.

Die geforderten Nachweise ähneln denen einer öffentlichen Ausschreibung trotzdem stark, weil Facility-Manager ihrerseits gegenüber Eigentümern oder Mietern Rechenschaft ablegen müssen.

Nach dem Zuschlag: den Nachweis liefern

Ein gewonnener Auftrag ist erst der Anfang: Der Auftraggeber erwartet laufend den Beleg, dass die vereinbarte Leistung tatsächlich erbracht wurde, nicht nur die Rechnung am Monatsende. Was in einen belastbaren Leistungsnachweis gehört und welche Pflichtangaben eine Rechnung dabei braucht, steht im Ratgeber zum Leistungsnachweis. Wie WachFlow diesen Nachweis direkt aus dem Dienstplan erzeugt, zeigt Leistungsnachweis und E-Rechnung.

Häufige Fragen

Ab welchem Auftragswert muss ein Sicherheitsauftrag EU-weit ausgeschrieben werden?
Reine Bewachungsdienste gehören zu den besonderen Dienstleistungen nach Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU. Für sie gilt ein EU-Schwellenwert von 750.000 Euro netto, bezogen auf den geschätzten Gesamtwert über die Laufzeit.
Wo finde ich öffentliche Ausschreibungen für Sicherheitsdienste?
EU-weite und nationale Bekanntmachungen bündelt der Bekanntmachungsservice unter oeffentlichevergabe.de, Aufträge des Bundes laufen zusätzlich über die e-Vergabe-Plattform evergabe-online.de. Länder und Kommunen betreiben eigene Vergabeplattformen.
Ist DIN 77200 für eine Ausschreibung Pflicht?
Nicht generell gesetzlich vorgeschrieben, aber in Ausschreibungen häufig als Nachweis der eigenen Organisation und Prozesse gefordert. Ob eine konkrete Vergabestelle sie verlangt, steht in der jeweiligen Vergabeunterlage.
Was ist der Unterschied zwischen dem billigsten und dem wirtschaftlichsten Angebot?
Der Zuschlag geht meist an das wirtschaftlichste Angebot nach einer vorher festgelegten Gewichtung von Preis und Qualität, etwa dem Sicherheitskonzept, nicht automatisch an den niedrigsten Preis.
Gilt für private Auftraggeber auch Vergaberecht?
Nein. Facility-Management-Dienstleister oder Hausverwaltungen verhandeln frei, oft über Rahmenverträge. Die geforderten Nachweise ähneln aber häufig denen einer öffentlichen Ausschreibung.
Muss ich als Subunternehmer eigene Nachweise für eine Ausschreibung vorlegen?
Ja, in der Regel für jedes eingesetzte Unternehmen einzeln. Details zur Erlaubnis- und Haftungslage bei Subunternehmern stehen im Ratgeber zu Subunternehmern im Sicherheitsdienst.

Quellen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Stand: 17. September 2026