Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 28. Juli 2026 · inklusive Anlage: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Anbieter der Software „WachFlow“ ist Elberd Sigauri, [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort], Deutschland (im Folgenden: Anbieter).

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln die Nutzung der Software durch Sicherheitsunternehmen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, nicht an Verbraucher.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Dienstleisters werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Definitionen

2.1 Dienstleister sind Sicherheitsunternehmen (Sicherheitsdienste, Wachschutz- und Bewachungsunternehmen), die die Software auf Grundlage dieser AGB nutzen.

2.2 Die Software ist die cloudbasierte Anwendung „WachFlow“ zur Dienstplanung, Zeiterfassung, Compliance-Prüfung, Kontrollgang-Dokumentation und Abrechnung, einschließlich der verknüpften Portale für Mitarbeiter, Subunternehmer (Partner) und Endkunden. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Beschreibung auf der Website und in der Software.

2.3 Nutzer sind Mitarbeiter, Subunternehmer und Endkunden des Dienstleisters, die die verknüpften Portale verwenden. Sie werden vom Dienstleister angelegt bzw. eingeladen und nutzen die Software kostenfrei auf Grundlage der gesonderten Nutzungsbedingungen.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Der Anbieter stellt dem Dienstleister die Software als Software-as-a-Service über das Internet zur Verfügung.

3.2 Schulungen, individuelle Anpassungen, der Import von Bestandsdaten und sonstige Dienstleistungen sind nicht Vertragsgegenstand; sie können gesondert vereinbart werden. Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung des Dienstleisters ist nicht geschuldet.

4. Vertragsschluss

4.1 Der Vertrag kommt durch individuelles Angebot des Anbieters (z. B. per E-Mail nach einer Demo) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande, oder durch Bestellung des Dienstleisters und Bestätigung durch den Anbieter — jeweils mindestens in Textform (E-Mail genügt).

4.2 Nach Vertragsschluss richtet der Anbieter den Zugang des Dienstleisters mit den vereinbarten Funktionen und Paketgrenzen ein.

5. Nutzungsrecht

5.1 Der Dienstleister erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die Software für eigene Geschäftszwecke über das Internet zu nutzen und seinen Nutzern im vertraglich vereinbarten Umfang Zugriff zu gewähren.

5.2 Der Dienstleister darf die Software nicht kopieren, verändern, dekompilieren oder Dritten außerhalb des vertraglichen Zwecks zur Verfügung stellen, soweit dies nicht gesetzlich (§§ 69d, 69e UrhG) erlaubt ist. Zugänge sind nicht übertragbar.

6. Pflichten des Anbieters

6.1 Der Anbieter entwickelt die Software während der Vertragslaufzeit fortlaufend weiter und stellt Aktualisierungen ohne gesonderte Vergütung bereit.

6.2 Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen; für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Anlage AVV.

6.3 KI-gestützte Funktionen:Die Software bietet optionale KI-gestützte Funktionen an (z. B. die automatische Auswertung hochgeladener Auftragsdokumente). Diese werden nur nach ausdrücklicher Auslösung durch den Dienstleister ausgeführt. KI-generierte Ergebnisse dienen der Arbeitserleichterung, sind unverbindlich und können Fehler enthalten. Der Dienstleister ist verpflichtet, sie vor Übernahme in den Betriebsablauf eigenverantwortlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

7. Pflichten des Dienstleisters

7.1 Der Dienstleister hält seine Vertrags- und Firmendaten aktuell, behandelt Zugangsdaten vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter.

7.2 Der Dienstleister hinterlegt in der Software nur sachlich richtige und rechtlich zulässige Inhalte und wahrt dabei die Rechte seiner Nutzer und Dritter.

7.3 Stellt der Dienstleister die Software seinen Mitarbeitern als betriebliches Arbeitsmittel bereit, ist er für die Einhaltung der arbeits-, datenschutz- und betriebsverfassungsrechtlichen Voraussetzungen verantwortlich (z. B. Information der Beschäftigten, ggf. Beteiligung des Betriebsrats).

7.4 Der Dienstleister stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software oder rechtswidrigen Inhalten des Dienstleisters beruhen.

7.5 Der Dienstleister sichert wichtige Inhalte und Daten zusätzlich außerhalb der Software (z. B. über die Exportfunktionen).

8. Support und Verfügbarkeit

8.1 Der Anbieter leistet Support per E-Mail an Werktagen (Montag bis Freitag). Anfragen werden in der Regel innerhalb eines Werktags beantwortet.

8.2 Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 98,5 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster (in der Regel zwischen 03:00 und 06:00 Uhr MEZ) sowie Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1 Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht gekündigt wird. Es gibt keine Mindestlaufzeit.

9.2 Beide Parteien können den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform (E-Mail genügt).

9.3 Bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder geltendes Recht darf der Anbieter den Zugang nach erfolgloser Fristsetzung von sieben (7) Tagen vorübergehend sperren; bei schwerwiegenden Verstößen (z. B. Sicherheitsrisiken) auch ohne Fristsetzung. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Vergütung

10.1 Es gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte bzw. die auf der Website ausgewiesene Vergütung des gewählten Pakets. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

10.2 Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig und binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Rechnungen dürfen elektronisch gestellt werden.

10.3 Überschreitet der Dienstleister dauerhaft die Paketgrenzen (z. B. Zahl der eingeplanten Mitarbeiter), gilt ab dem Folgemonat die Vergütung des passenden Pakets bzw. der auf der Website ausgewiesene Aufpreis.

10.4 Die Nutzung der verknüpften Portale durch Nutzer ist kostenfrei.

11. Datenexport und Anbieterwechsel

11.1 Der Dienstleister kann seine Daten jederzeit über die Exportfunktionen der Software in gängigen, maschinenlesbaren Formaten (z. B. JSON, CSV, Excel, PDF) exportieren.

11.2 Nach Vertragsende stellt der Anbieter die exportierbaren Daten auf Anforderung noch dreißig (30) Tage bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Datenübermittlung und Löschung erfolgen ohne zusätzliches Entgelt.

12. Datenschutz

12.1 Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Dienstleisters verarbeitet, gilt die als Anlage beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV); sie ist Vertragsbestandteil.

12.2 Informationen zur Datenverarbeitung auf der Website finden sich in der Datenschutzerklärung.

13. Geheimhaltung

Die Parteien wahren Stillschweigen über vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kunden- und Finanzdaten), die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen. Diese Pflicht besteht drei (3) Jahre über das Vertragsende hinaus fort.

14. Haftung

14.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe der vom Dienstleister in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Vergütung.

14.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Dienstleister (Ziffer 7.5) für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

14.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

15. Referenznennung

Der Anbieter nennt den Dienstleister nur mit dessen vorheriger Zustimmung (Textform genügt) als Referenz. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Dienstleister Kaufmann ist.

16.2 Der Anbieter darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies für den Dienstleister zumutbar ist. Änderungen werden mindestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten in Textform angekündigt; widerspricht der Dienstleister nicht innerhalb eines Monats ab Zugang, gelten sie als genehmigt. Auf diese Folge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen.

16.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anlage: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

A.1 Gegenstand und Dauer

Der Anbieter (im Folgenden: Auftragsverarbeiter) verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Dienstleisters (im Folgenden: Verantwortlicher) zur Bereitstellung der Software gemäß Hauptvertrag. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.

A.2 Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten, Betroffene

Zweck ist der Betrieb der Software (Dienstplanung, Zeiterfassung, Kontrollgang-Dokumentation, Abrechnung, Kommunikation). Verarbeitete Datenarten: Stammdaten (Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum), Beschäftigungs- und Qualifikationsdaten (z. B. § 34a-Nachweise), Einsatz- und Zeitdaten (Schichten, Stempelzeiten, Check-in-Standorte im Moment der Aktion), Abrechnungsdaten, hochgeladene Dokumente und Fotos, Kommunikationsdaten. Betroffene: Mitarbeiter, Bewerber, Ansprechpartner von Kunden und Subunternehmern des Verantwortlichen.

A.3 Weisungsrecht

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (die Nutzung der Softwarefunktionen gilt als Weisung), es sei denn, er ist gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet. Hält er eine Weisung für datenschutzwidrig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich.

A.4 Pflichten des Auftragsverarbeiters

  • Er trifft technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (u. a. Verschlüsselung der Übertragung, rollenbasierte Zugriffskontrolle, mandantengetrennte Datenhaltung, Protokollierung) und passt sie dem Stand der Technik an, ohne das Schutzniveau zu unterschreiten.
  • Er setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.
  • Er unterstützt den Verantwortlichen bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen (Art. 12–23 DSGVO) und bei den Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO.
  • Er meldet Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich an den Verantwortlichen.
  • Er stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zur Verfügung und ermöglicht angemessene Überprüfungen.

A.5 Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche genehmigt allgemein den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. Derzeit eingesetzt werden:

  • Supabase, Inc. (USA) — Datenbank, Authentifizierung und Dateispeicher; Verarbeitung auf Servern in Frankfurt am Main (AWS eu-central-1).
  • Vercel Inc. (USA) — Hosting und Auslieferung der Anwendung; Server-Funktionen in der Region Frankfurt am Main.
  • Anthropic PBC (USA) — nur bei aktiver Nutzung der optionalen KI-Dokumentauswertung; Verarbeitung der dafür hochgeladenen Dokumente.

Soweit dabei Daten in Drittländer übermittelt werden, stützt sich dies auf einen Angemessenheitsbeschluss (EU-U.S. Data Privacy Framework) bzw. EU-Standardvertragsklauseln. Über beabsichtigte Änderungen der Unterauftragsverarbeiter informiert der Auftragsverarbeiter vorab in Textform; der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen.

A.6 Löschung und Rückgabe

Nach Ende des Hauptvertrags löscht der Auftragsverarbeiter die im Auftrag verarbeiteten Daten gemäß Ziffer 11.2 der AGB, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Zuvor kann der Verantwortliche die Herausgabe über die Exportfunktionen verlangen.