Stundensatz im Sicherheitsdienst kalkulieren
Ratgeber · Stand: 17. September 2026
Was kostet ein Sicherheitsdienst pro Stunde? Der Verrechnungssatz gegenüber dem Kunden ergibt sich nicht direkt aus dem Tariflohn, sondern aus Tariflohn plus Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, umgelegten Ausfallzeiten, Zuschlägen, Gemeinkosten und einem Aufschlag für Wagnis und Gewinn. Dieser Artikel zeigt den vollständigen Rechenweg an einem durchgerechneten Beispiel.
Warum der Tariflohn nur der Anfang ist
Wird der Verrechnungssatz allein aus dem Tariflohn abgeleitet, etwa Tariflohn mal einem pauschalen Faktor, fehlen regelmäßig zwei Positionen: die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und die Ausfallzeiten durch Urlaub, Feiertage und Krankheit, die bezahlt, aber nicht an den Kunden weiterberechnet werden. Wer diese beiden Positionen übersieht, kalkuliert strukturell zu knapp.
Der folgende Rechenweg baut in sechs Schritten aufeinander auf, jeder Schritt auf dem Ergebnis des vorherigen. Prozentsätze sind entweder mit Quelle belegt oder ausdrücklich als Annahme gekennzeichnet; Annahmen ersetzen Sie am besten durch Ihre eigenen Zahlen.
Schritt 1: Tariflohn als Grundlage
Ausgangspunkt ist der Bruttostundenlohn der betroffenen Lohngruppe. Für das Beispiel dieses Artikels dient die niedrigste Lohngruppe des Lohntarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen, Objektschutz I: 15,11 € ab dem 1. Februar 2026, siehe Tariflohn und Mindestlohn im Sicherheitsdienst. Setzen Sie hier den für Ihr Bundesland und Ihre Lohngruppe tatsächlich geltenden Satz ein.
Schritt 2: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
Auf den Bruttolohn kommen die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung: 7,3 Prozent Krankenversicherung zuzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 Prozent im Jahr 2026, 9,3 Prozent Rentenversicherung, 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung und 1,8 Prozent Pflegeversicherung, zusammen rund 21,1 Prozent.
Hinzu kommen zwei für alle Arbeitgeber verpflichtende Umlagen: U2 für die Mutterschaft, deren Satz die Krankenkasse festlegt (im Beispiel 0,44 Prozent), und die Insolvenzgeldumlage 2026 mit 0,15 Prozent. Zusammen ergibt das rund 21,7 Prozent. Der Rechner unten startet vorsichtig gerundet mit 21 Prozent; tragen Sie Ihren eigenen Satz ein, sobald Ihre Krankenkasse und Ihre Berufsgenossenschaft feststehen.
- Nicht eingerechnet: Umlage U1 (Krankheit, nur Betriebe bis 30 Mitarbeiter, wählbar), abhängig von Krankenkasse und Erstattungssatz
- Nicht eingerechnet: Beitrag zur Berufsgenossenschaft (im Bewachungsgewerbe meist VBG), abhängig vom Gefahrtarif der Tätigkeit, nicht pauschal bezifferbar
Schritt 3: Ausfallzeiten auf produktive Stunden umlegen
Nicht jede bezahlte Stunde lässt sich einem Kunden berechnen. Urlaub, Feiertage und Krankheit werden bezahlt, sind aber nicht produktiv. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr, bei einer Fünf-Tage-Woche umgerechnet 20 Arbeitstage (§ 3 BUrlG). Hinzu kommen die gesetzlichen Feiertage, die auf einen Werktag fallen, 2026 in Nordrhein-Westfalen acht Tage, sowie Krankheitstage.
Für Krankheitstage gibt es keinen eigenen Wert für das Bewachungsgewerbe; als Annahme dient hier der bundesweite Durchschnitt der AOK von 23,9 Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit je Versicherten im Jahr 2024, umgerechnet auf rund 12 Arbeitstage. Bei 261 bezahlten Arbeitstagen im Jahr (Fünf-Tage-Woche) macht das 20 plus 8 plus 12 gleich 40 Ausfalltage, eine Ausfallquote von rund 15 Prozent.
Umgerechnet auf Jahresstunden: 2.080 bezahlten Stunden (40 Stunden mal 52 Wochen) stehen rund 1.800 produktive Stunden gegenüber, wenn zusätzlich etwas Zeit für Einweisung und Schulung eingerechnet wird. Der Faktor bezahlte durch produktive Stunden, hier rund 1,156, wird auf die Personalkosten je bezahlter Stunde angewendet.
Schritt 4: Zuschläge anteilig einrechnen
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsschichten erhöhen den tariflichen Lohn um die im Lohntarifvertrag festgelegten Prozentsätze, siehe Zuschläge im Sicherheitsdienst. Wie hoch der Zuschlagsanteil im Jahresdurchschnitt ausfällt, hängt vom Anteil der Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden am Gesamteinsatz ab und ist von Objekt zu Objekt verschieden.
Für einen Objektschutz mit regelmäßigem Nachtanteil ist ein durchschnittlicher Zuschlag von rund 10 Prozent auf den Grundlohn eine gängige Annahme für die erste Kalkulation, für einen reinen Tagesdienst kann er nahe null liegen. Ersetzen Sie diesen Wert, sobald Sie die tatsächliche Schichtverteilung für ein Objekt kennen.
Schritt 5: Gemeinkosten
Zu den Personalkosten je verrechenbarer Stunde kommen die Gemeinkosten des Betriebs: Verwaltung, Disposition und Einsatzleitung, Versicherungen, Software und Fahrzeuge. Diese Kosten fallen unabhängig vom einzelnen Objekt an und müssen auf alle verrechenbaren Stunden umgelegt werden.
Wie hoch der Gemeinkostenanteil ausfällt, hängt stark von Betriebsgröße und Struktur ab; ein Aufschlag von 20 bis 25 Prozent auf die Personalkosten ist für kleinere und mittlere Betriebe eine plausible Annahme für den Einstieg, keine allgemeingültige Kennzahl. Ihre eigene Kostenrechnung ersetzt diesen Wert am besten so schnell wie möglich.
Schritt 6: Wagnis und Gewinn
Der letzte Aufschlag deckt unternehmerisches Risiko, etwa Forderungsausfälle oder unbesetzt bleibende Schichten, und den eigentlichen Gewinn. Acht Prozent auf die Selbstkosten sind eine übliche Annahme für eine erste Kalkulation; je nach Wettbewerbssituation, Auftragslage und eigenem Kostenniveau kann der tatsächliche Wert darüber oder darunter liegen.
Das durchgerechnete Beispiel im Überblick
Mit dem NRW-Grundlohn von 15,11 € und den oben genannten Annahmen ergibt sich dieser Verrechnungssatz:
- Bruttostundenlohn: 15,11 €
- + Zuschläge (10 %) = 16,62 €
- + Arbeitgeberanteil (21 %) = Personalkosten je bezahlter Stunde: 20,11 €
- × 2.080 ÷ 1.800 Stunden (Faktor 1,156) = Personalkosten je verrechenbarer Stunde: 23,24 €
- + Gemeinkosten (25 %) = Selbstkosten: 29,05 €
- + Wagnis und Gewinn (8 %) = Verrechnungssatz: 31,37 €
Mit dem Rechner eigene Werte durchspielen
31,37 € netto, zuzüglich Umsatzsteuer, für eine Objektschutz-Stunde in der niedrigsten NRW-Lohngruppe, mit den hier getroffenen Annahmen zu Ausfallzeiten, Zuschlägen, Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn. Ändert sich auch nur eine Annahme, ändert sich das Ergebnis, deshalb ist dieses Beispiel ein Rechenweg und kein Marktpreis oder eine Preisempfehlung.
Mit dem Rechner unten können Sie Ihre eigenen Werte eintragen: Ihren tatsächlichen Tariflohn, Ihren Arbeitgeberanteil, Ihre bezahlten und verrechenbaren Jahresstunden sowie Ihre eigenen Annahmen zu Zuschlägen, Gemeinkosten und Gewinn. Die Rechnung läuft vollständig in Ihrem Browser, ohne dass etwas gespeichert oder übertragen wird.
Steht der Verrechnungssatz fest, braucht er noch einen Weg in die Rechnung an den Kunden. Wie aus geplanten Stunden ein Leistungsnachweis und daraus eine E-Rechnung wird, zeigt die Funktion Abrechnung.
Stundensatz-Rechner
Tragen Sie Ihre eigenen Werte ein. Der Rechner läuft nur in Ihrem Browser, es wird nichts gespeichert oder übertragen.
Tariflohn der Lohngruppe, ohne Zuschläge.
Einschließlich Umlagen und Berufsgenossenschaft.
Je Vollzeitkraft, einschließlich Urlaub, Krankheit und Feiertagen.
Stunden, die ein Kunde tatsächlich bezahlt.
Nacht, Sonntag und Feiertag, bezogen auf den Lohn.
Verwaltung, Einsatzleitung, Fahrzeuge, Versicherung, auf die Personalkosten.
Aufschlag auf die Selbstkosten.
Verrechnungssatz je Stunde
31,37 €
netto, zzgl. MwSt.
So setzt sich der Satz zusammen
- Bruttostundenlohn15,11 €
- + Zuschläge (10 %)16,62 €
- + Arbeitgeberanteil (21 %) = Personalkosten je bezahlter Stunde20,11 €
- × 2.080 ÷ 1.800 Stunden (Faktor 1,156) = je verrechenbarer Stunde23,24 €
- + Gemeinkosten (25 %) = Selbstkosten29,05 €
- + Wagnis und Gewinn (8 %) = Verrechnungssatz31,37 €
Zwischenwerte gerundet angezeigt; gerechnet wird ohne Rundung.
Beispielwerte sind Annahmen, keine Preisempfehlung.
Häufige Fragen
- Was kostet ein Sicherheitsdienst pro Stunde?
- Das hängt von Tariflohn, Arbeitgeberanteilen, Ausfallzeiten, Zuschlägen, Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn ab. Im durchgerechneten Beispiel dieses Artikels mit dem niedrigsten NRW-Tariflohn ergibt das rund 31 € netto je Stunde, mit klar benannten Annahmen.
- Warum reicht der Tariflohn allein nicht für die Kalkulation?
- Weil Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und bezahlte, aber nicht verrechenbare Ausfallzeiten wie Urlaub und Krankheit sonst unter den tatsächlichen Kosten liegen.
- Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 2026?
- Rund 21 bis 22 Prozent aus Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie den Umlagen U2 und Insolvenzgeld, ohne die vom Gefahrtarif abhängige Berufsgenossenschaft und die variable Umlage U1.
- Wie viele Stunden im Jahr sind tatsächlich verrechenbar?
- Deutlich weniger als die bezahlten Jahresstunden, weil Urlaub, Feiertage und Krankheit bezahlt, aber nicht produktiv sind. Dieser Artikel rechnet mit einer Annahme von rund 1.800 verrechenbaren von 2.080 bezahlten Jahresstunden.
- Ist der berechnete Verrechnungssatz ein Marktpreis?
- Nein. Er ist das Ergebnis eines Rechenwegs mit klar benannten Annahmen zu Ausfallzeiten, Zuschlägen, Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn, kein empfohlener oder üblicher Marktpreis.
- Kann ich den Rechner mit meinen eigenen Zahlen nutzen?
- Ja. Der Rechner auf dieser Seite übernimmt die Beispielwerte als Vorgabe, jedes Feld lässt sich durch Ihre eigenen Werte ersetzen.
Quellen
- Die Techniker: Aktuelle Beitragssätze in der Sozialversicherung
- Die Techniker: Gesetzlicher durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026
- Die Techniker: Höhe der Insolvenzgeldumlage 2026
- § 3 BUrlG – Dauer des Urlaubs
- Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.04.2025
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Stand: 17. September 2026
