Sicherheitsfirma gründen: Voraussetzungen im Überblick
Ratgeber · Stand: 17. September 2026
Wer eine Sicherheitsfirma gründen will, braucht mehr als eine Gewerbeanmeldung: § 34a GewO verlangt eine eigene Erlaubnis, einen Sachkundenachweis für den Gewerbetreibenden oder Betriebsleiter und eine Haftpflichtversicherung mit gesetzlichen Mindestsummen. Dieser Ratgeber zeigt die Voraussetzungen, den Ablauf in Schritten und was organisatorisch ab dem ersten Mitarbeiter dazukommt.
Voraussetzungen im Überblick
Für die Erlaubnis nach § 34a Absatz 1 GewO prüft die Behörde vier Punkte: die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder des Betriebsleiters, geordnete Vermögensverhältnisse, den Nachweis der Sachkundeprüfung vor der IHK und den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Fehlt einer dieser Punkte, wird die Erlaubnis versagt.
Zusätzlich braucht jedes Gewerbe, unabhängig von der Branche, die allgemeine Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO beim zuständigen Gewerbeamt, zeitgleich mit dem Betriebsbeginn. Für das Bewachungsgewerbe kommt die Erlaubnis nach § 34a als eigener, zusätzlicher Schritt hinzu.
Ablauf der Gründung in Schritten
Die einzelnen Schritte bauen aufeinander auf, auch wenn sich manche parallel erledigen lassen:
- Sachkundeprüfung vor der IHK ablegen, sofern Sie selbst oder Ihr künftiger Betriebsleiter sie noch nicht haben
- Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden (§ 14 GewO)
- Erlaubnis nach § 34a Absatz 1 GewO bei der zuständigen Behörde beantragen, inklusive Zuverlässigkeitsauskünften und Sachkundenachweis
- Haftpflichtversicherung mit den Mindestsummen nach § 14 BewachV abschließen und der Behörde nachweisen
- Wachpersonal im Bewacherregister anmelden, jeweils vor dem ersten Einsatz (§ 16 BewachV)
- Betrieblichen Ablauf aufbauen: Dienstplan, Arbeitszeiterfassung, Nachweisführung, Wachbuch
Sachkundeprüfung: selbst ablegen oder Betriebsleiter bestellen
Die Sachkundeprüfung muss nicht zwingend der Inhaber persönlich ablegen. § 34a Absatz 1 GewO lässt den Nachweis auch über einen bestellten Betriebsleiter zu, der dann ebenfalls die Zuverlässigkeitsprüfung durchläuft. Das ist eine gängige Lösung, wenn die Geschäftsführung selbst keine Prüfung ablegen will oder aus einer anderen Branche kommt.
Details zur Prüfung, zum Unterschied zur einfachen Unterrichtung und zu den Fristen der Regelüberprüfung stehen im Ratgeber § 34a GewO für den Betrieb.
Haftpflichtversicherung mit gesetzlichen Mindestsummen
§ 14 BewachV legt Mindestversicherungssummen je Schadensereignis fest: 1.000.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Eine niedrigere Deckung reicht für die Erlaubnis nicht aus.
Der Versicherungsnachweis gehört zu den Antragsunterlagen; ohne ihn wird die Erlaubnis nach § 34a Absatz 1 GewO versagt.
Kosten der Gründung
Eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht, die Gebühren setzt jede zuständige Stelle selbst fest. Zur Sachkundeprüfung nennt beispielsweise die IHK Aachen eine Gebühr von 122 Euro für die Gesamtprüfung und 96 Euro für eine Wiederholungsprüfung. Hinzu kommen die Gebühr des Gewerbeamts für die Erlaubnis nach § 34a, die allgemeine Gewerbeanmeldung und die laufende Haftpflichtversicherung.
Verbindlich ist immer die Gebührenordnung der Stelle, bei der Sie den jeweiligen Antrag stellen; die eigene IHK oder das eigene Gewerbeamt nennen die aktuelle Zahl.
Erste Aufträge: Ausschreibungen und Subunternehmer
Ein möglicher Einstieg sind öffentliche Ausschreibungen: Bund, Länder und Kommunen veröffentlichen Bewachungsaufträge auf zentralen Vergabeplattformen, etwa der Ausschreibungssuche auf service.bund.de. Der Zuschlag geht dabei nach den Vorgaben des Vergaberechts an das wirtschaftlichste Angebot, nicht automatisch an den günstigsten Bieter.
Ein zweiter, in der Praxis häufiger Einstieg ist die Tätigkeit als Subunternehmer für eine bereits etablierte Sicherheitsfirma: Sie übernehmen einzelne Objekte oder Schichten, ohne selbst den direkten Kundenkontakt aufzubauen, und wachsen von dort aus.
Rechtsform: keine Vorgabe aus § 34a
§ 34a GewO macht keine eigene Vorgabe zur Rechtsform des Betriebs. Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft wie GmbH oder UG die passende Form ist, hängt von Haftung, Startkapital und geplanter Größe ab, das ist eine unternehmerische Entscheidung und keine Frage des Bewachungsrechts.
Für die konkrete Ausgestaltung, insbesondere wenn mehrere Personen zur Vertretung berufen sind, hilft ein Gespräch mit Steuerberatung oder der Existenzgründungsberatung der örtlichen IHK weiter.
Organisatorisch ab dem ersten Mitarbeiter
Mit dem ersten Mitarbeiter kommen dieselben Pflichten wie in jedem anderen Betrieb hinzu, zusätzlich zu den Besonderheiten des Bewachungsgewerbes: Arbeitszeit- und Ruhezeitgrenzen einhalten, Dienste planen, Nachweise wie Unterrichtung oder Sachkundeprüfung aktuell halten und die Person im Bewacherregister anmelden, bevor sie zum ersten Mal eingesetzt wird. Details dazu stehen in den Ratgebern zu § 34a GewO und zum Bewacherregister.
Für den eigentlichen Wachdienst kommt meist auch das Wachbuch als Nachweis über Kontrollgänge und Vorkommnisse dazu, oft schon ein Wunsch des ersten Auftraggebers. Wie Dienstplanung für Sicherheitsdienste und die übrigen Abläufe eines Sicherheitsdienstes zusammenspielen, zeigt die Übersicht zur Software für Sicherheitsfirmen.
Häufige Fragen
- Welche Voraussetzungen muss ich für eine Sicherheitsfirma erfüllen?
- Nach § 34a Absatz 1 GewO prüft die Behörde Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, den Sachkundenachweis vor der IHK und eine Haftpflichtversicherung mit den Mindestsummen nach § 14 BewachV. Hinzu kommt die allgemeine Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO.
- Muss ich die Sachkundeprüfung selbst ablegen?
- Nicht zwingend. § 34a Absatz 1 GewO lässt den Nachweis auch über einen bestellten Betriebsleiter zu, der die Prüfung ablegt und ebenfalls die Zuverlässigkeitsprüfung durchläuft.
- Wie hoch muss meine Haftpflichtversicherung mindestens sein?
- § 14 BewachV verlangt je Schadensereignis mindestens 1.000.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für abhandengekommene bewachte Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden.
- Was kostet die Gründung einer Sicherheitsfirma?
- Eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht, jede Stelle setzt ihre Gebühr selbst fest. Zur Sachkundeprüfung nennt beispielsweise die IHK Aachen 122 Euro für die Gesamtprüfung; verbindlich ist immer die Gebührenordnung der eigenen IHK und des eigenen Gewerbeamts.
- Wie komme ich an erste Aufträge?
- Zwei sachliche Einstiege sind öffentliche Ausschreibungen über Vergabeplattformen wie service.bund.de und die Tätigkeit als Subunternehmer für eine bereits etablierte Sicherheitsfirma.
- Welche Rechtsform passt für eine Sicherheitsfirma?
- § 34a GewO schreibt keine Rechtsform vor. Die Wahl zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft ist eine unternehmerische Entscheidung, die von Haftung, Startkapital und geplanter Größe abhängt.
- Was brauche ich organisatorisch, sobald ich den ersten Mitarbeiter einstelle?
- Neben Dienstplanung und Arbeitszeit kommen die Nachweispflichten aus § 34a und die Anmeldung im Bewacherregister vor dem ersten Einsatz hinzu, dazu meist ein Wachbuch für Kontrollgänge und Vorkommnisse.
Quellen
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Stand: 17. September 2026
